Einlasskriterien

Der Einlass wird erst ab 18 Jahren gewährt - wir machen keine Ausnahmen!

Bitte bringt immer Euren Personalausweis mit, dann gibt es in der Regel keine Probleme!

Die Sicherheit unserer Gäste liegt uns sehr am Herzen!
Grundlage der Einlassentscheidungen an der Tür des Oberbayerns sind - neben dem Mindestalter (18 Jahre) - Sicherheitsaspekte, sowohl die unserer Gäste, als auch die unserer Mitarbeiter. Leider reagieren einzelne Gäste, die viel Alkohol zu sich nehmen, problematisch. Beispielsweise werden sie übermütig, streitsüchtig, handgreiflich oder belästigen andere Gäste. Wenn wir bereits an der Tür „potenziell problematischen Gäste“ erkennen, verweigern wir den Einlass. Möglichen Konflikten soll so präventiv begegnet werden.
In Einzelfällen kann der Einlass aber auch aus anderen Gründen verwehrt werden. Würden wir z.B. die Fans beider Fußballclubs eines in der Nähe stattgefundenen Fußballspiels hereinlassen, wären Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Oder das Lokal steht kurz vor einer Überfüllung, wie es immer wieder vorkommt, dann lassen wir nur noch Stammgäste und Gäste, die bereits da waren oder zum Rauchen draußen waren, ein.
Wir bitten um Verständnis: Die Gründe einer Einlassverweigerung können nicht „an der Tür“ diskutiert werden. Dafür ist bei starkem Andrang bei bestem Willen keine Zeit. Dies ist auch nicht die Aufgabe unseres Sicherheitspersonals.
Sollte Dir an der Tür der Einlass verweigert werden, nimm es nicht persönlich. Es liegt in der Natur der Sache, dass unser Türpersonal die Entscheidung subjektiv und schnell treffen muss - ohne Anspruch auf 100% Genauigkeit.
Kriterien, die generell zur Verweigerung des Einlasses führen sind:
In Einzelfällen kann der Einlass aber auch aus anderen Gründen verwehrt werden. Würden wir z.B. die Fans beider Fußballclubs eines in der Nähe stattgefundenen Fußballspiels hereinlassen, wären Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Oder das Lokal steht kurz vor einer Überfüllung, wie es immer wieder vorkommt, dann lassen wir nur noch Stammgäste und Gäste, die bereits da waren oder zum Rauchen draußen waren, ein.
Wir bitten um Verständnis: Die Gründe einer Einlassverweigerung können nicht „an der Tür“ diskutiert werden. Dafür ist bei starkem Andrang bei bestem Willen keine Zeit. Dies ist auch nicht die Aufgabe unseres Sicherheitspersonals.
Sollte Dir an der Tür der Einlass verweigert werden, nimm es nicht persönlich. Es liegt in der Natur der Sache, dass unser Türpersonal die Entscheidung subjektiv und schnell treffen muss - ohne Anspruch auf 100% Genauigkeit.
Kriterien, die generell zur Verweigerung des Einlasses führen sind:

Zu stark alkoholisiert

Verdacht auf Drogenkonsum

Bestehendes Hausverbot

Aggressives Verhalten
Viele unserer Gäste spüren das ausgeprägte Sicherheitsbewusstsein des Oberbayerns, schätzen dies und sind froh darüber, hier sorglos und sicher feiern zu können.
Das Oberbayern übt in allen Räumlichkeiten und auf unserer Terrassenfläche das Hausrecht aus. Wir sind berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Den Anweisungen unseres Personals ist daher bitte unbedingt immer Folge zu leisten.
Mit dem Betreten des Lokals erklärt Ihr Euch mit unseren AGB einverstanden.
Das Oberbayern übt in allen Räumlichkeiten und auf unserer Terrassenfläche das Hausrecht aus. Wir sind berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Den Anweisungen unseres Personals ist daher bitte unbedingt immer Folge zu leisten.
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