Mit dem Betreten des Lokals erklären Sie sich automatisch mit unseren AGB einverstanden:
§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Oberbayern und den Gästen und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Sie gelten nur eingeschränkt für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten des Oberbayern. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diesen schriftlich im Einzelfall zugestimmt.
§2 Preise / Zahlung
Alle Preise sind inkl.- Preise und verstehen sich inkl. Bewirtung und gesetzlicher MwSt. Aus organisatorischen Gründen akzeptieren wir ausschließlich Bargeldzahlung.
§3 Einlasskriterien
Der Einlass ist an allen Öffnungstagen ab 18 Jahren gestattet. Bei Verlangen ist ein gültiger Personalausweis vorzuzeigen. Stark alkoholisierten Gästen wird der Einlass verwehrt; dies wird nach Ermessen des Sicherheits-Personals entschieden. In unserem Lokal werden Fotos von unseren Gästen und dem Party-Geschehen erstellt.
§4 Garderobe
Abzugebende Sachen
Mäntel, Jacken, Schirme, größere Taschen und vergleichbare Sachen, die allgemein üblich in der Garderobe verwahrt werden, sind dem Garderobenpersonal zur Verwahrung in der Garderobe abzugeben. Handschuhe und Schals sind in den Taschen der abzugebenden Kleidungsstücke unterzubringen. Hand- und Aktentaschen sind verschlossen abzugeben. Für Gegenstände, die nicht an unserer Garderobe abgegeben wurden, aber in unseren Räumlichkeiten abgelegt werden, übernehmen wir keinerlei Haftung.
Ausgabe
Für Gegenstände, die nicht an unserer Garderobe abgegeben wurden aber in unseren Räumlichkeiten abgelegt werden, haften wir nur für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für sonstige Schäden bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Gaststättebetreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Reklamationen
Reklamationen sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.
Haftung
Das Oberbayern übernimmt die Haftung für Verlust oder Beschädigung der zur Verwahrung übergebenen Sachen bis zu einer Haftungsgrenze von 50,00 € pro Person. Von der Haftung ausgenommen sind Wertsachen aller Art, z. B. Geld, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise, Schlüssel, Handys, Zerbrechliches sowie sonstige in den Garderobengegenständen befindliche Sachen. Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Gaststättenbetreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für sonstige Schäden bleibt unberührt.
Taschendiebe
Auch wir bleiben leider nicht von Taschendieben in der Altstadt verschont. Jeden Hinweis, den wir zur Anzeige bringen, belohnen wir mit einer Fangprämie in Höhe von € 50,00 in Form eines Freiverzehrs am gleichen Abend. Sollte also beobachtet werden, dass sich Langfinger an fremden Eigentum zu schaffen machen, bitten wir euch dies umgehend der Security am Eingang oder den Mitarbeitern an der jeweiligen Theke mitzuteilen. Wir bitten, bis zum Eintreffen der Security zu warten und das Personal kurz und knapp über die Vorkommnisse zu unterrichten. Wichtig hierbei ist schnelles Handeln. Wir garantieren euch eine Diskretion von 100%!!!
§5 Videoüberwachung
Da wir in unseren Objekten auf Sicherheit großen Wert legen ist auch das Oberbayern mit einer permanenten Videoüberwachungsanlage ausgerüstet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gäste gegen Taschendiebe und eventuellen Auseinandersetzungen mit anderen Gästen. Die Aufzeichnungen werden ausschließlich als Beweismaterial gespeichert und nur Behörden bei Verlangen vorgelegt. Die Aufzeichnungen werden unter Verschluss der Geschäftsleitung gehalten und sind daher für niemanden frei zugänglich.
§6 Fundsachen
Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des Oberbayern gefunden werden, sind beim Eingang- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich mitzuteilen.
§7 Datenschutz
Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weist das Oberbayern darauf hin, dass sie im Rahmen der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten ihrer Kunden / Kundinnen speichern und verarbeiten.
§8 Hausrecht
Das Oberbayern übt in allen Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Wir sind berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals des Oberbayern ist unbedingt Folge zu leisten.
§9 Haftung
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, haften das Oberbayern, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
Düsseldorf, Juni 2009 |